Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
herzliche Grüße euch und Ihnen allen!
Heute möchte ich euch und Ihnen einen gesonderten Brief schreiben, in dem von der neuen Haus- und Pausenordnung unserer Schule die Rede sein wird.
Das Bildungsministerium hatte für das Schuljahr 2023/24 in einem Rahmenkonzept verbindliche Vorgaben zur Nutzung privater digitaler Endgeräte in der Schule erläutert und einen Auftrag an alle Schulen des Landes Schleswig-Holstein formuliert: „In unserer digitalisierten Welt verbringen bereits Kinder im Grundschulalter und viele Kindergartenkinder immer mehr Zeit mit ihrem Handy oder Tablet. Sie sind nicht nur einer zunehmenden Reizüberflutung ausgesetzt, sondern darüber hinaus auch – zumal im jungen Alter – gefährdet durch die Verbreitung von Gewaltvideos, Propaganda von Extremisten oder belastet durch z. B. Mobbing. … Wir wollen daher, dass unsere Schulen einen Schutzraum schaffen für Kinder und Jugendliche, in dem sie sich auf das Lernen konzentrieren können. Hierzu gehört selbstverständlich auch die im Unterricht durch eine Lehrkraft angeleitete Nutzung und Einübung in die Arbeit mit digitalen Medien, jedoch eindeutig nicht die private Nutzung begleitend zum Unterricht und in den Pausen, die zur Erholung dienen sollen.“ (MBWFK, Rahmenkonzept Schuljahr 2023/24 …, S. 16) In diesen Ausführungen des Bildungsministeriums finden sich Sorgen und Entwicklungschancen zugleich wieder. Außerdem wurde der Auftrag erteilt, schulinterne Lösungen und Regelungen für die Ausgestaltung der Schule als Schutzraum vor nicht förderlichen Effekten und Begleiterscheinungen unangemessener Nutzung von digitalen Endgeräten auszuarbeiten und umzusetzen. Mit diesen eindeutigen Vorgaben und diesem Handlungsauftrag hat sich die Schulkonferenz auseinandergesetzt. Die Schulkonferenz ist laut Schulgesetz das höchste beschlussfähige Gremium. Sie ist aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Schülerschaft, der Eltern und der Lehrkräfte zusammengesetzt. Diese hat intensiv und differenziert über die Ausgestaltung des Schutzraumes Schule diskutiert und am 05.12.2023 einen nun für uns alle verbindlichen Beschluss zur privaten Smartphone-Nutzung gefasst, der die Haus- und Pausenregelung in Teilen neu fasst: „Moderne Kommunikationsmittel gehören zum Alltag, ihre Benutzung in der Schule unterliegt jedoch Regeln:
- Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Nutzung von Mobile Devices auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Sowohl in den Pausen als auch im Unterricht dürfen digitale Geräte nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Mit Erlaubnis einer Lehrkraft darf ein Smartphone o. Ä. für dringende Anrufe bei den Erziehungsberechtigten o. ä. Personen benutzt werden.
- Für die Klassenstufen 11 – 13 ist die Nutzung von Mobile Devices im Oberstufenbereich im Erdgeschoss, in der Oberstufenbibliothek und ggf. in einem zusätzlichen für die Nutzung ausgewiesenen Bereich gestattet.
- Für Tablets, Handys, MP3-Player, Smartphones, Smartwatches o. Ä. gilt im Unterricht grundsätzlich ein Nutzungsverbot. Sie dürfen nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft verwendet werden.
- Für jede Nutzung gilt: Digitale Geräte dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Es ist verboten, Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern, von Lehrkräften, dem Schulpersonal oder dem Schulgeschehen zu machen, insbesondere verboten ist das Einstellen von Fotos oder Material aus dem Schulgeschehen ins Internet. Verstöße werden geahndet. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Wenn gegen die Regeln verstoßen wird, gilt bei Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Einbehalten des Smartphones o. Ä. ist bei wiederholtem Verstoß zulässig.
Diese Regeln differenzieren also zwischen der Sek. I und der Oberstufe. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 nutzen ihre privaten Endgeräte in ihren speziellen Räumen und Bereichen, wie z. B. dem Oberstufenbereich der Cafeteria oder der OS-Bibliothek. Dies ist auf Zeiten außerhalb ihres eigenen Unterrichtes bezogen. Eine unterrichtliche Nutzung privater Endgeräte zum Lernen unterliegt nun einer Nutzungsordnung, die durch Unterschrift anzuerkennen ist.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nutzen ihre privaten Endgeräte während der Schulzeiten nicht zu privaten Zwecken. Wenn Smartphones o. Ä., mitgebracht werden, sind diese auszuschalten und werden zu Beginn der ersten Stunde im Klassenverband in einer gesicherten Handy-Box abgelegt, die anschließend von der Lehrkraft im Lehrerzimmer abgestellt wird. Am Ende der letzten gemeinsamen Unterrichtsstunde einer Klasse werden die Smartphones wieder ausgegeben. So wird es uns allen gelingen, die Konzentration im Unterricht ausschließlich dem Unterricht zuzuwenden und die Pausen zur Erholung, für Gespräche und zum Toben zu nutzen. Smartphones, die eingeschaltet in der Hosentasche oder im Rucksack liegen, lenken ab und verhindern den Schutzraum Schule.
In den beiden letzten Wochen dieses Schuljahres informieren die Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler über den Beschluss der Schulkonferenz, den Sinn hinter diesem und die Regelungen zu dessen Umsetzung. Die Regelungen gelten ab dem Beginn des neuen Schuljahres 2024/25. Natürlich sind sich alle Mitglieder der Schulkonferenz dessen bewusst gewesen, dass es für Viele ein neuer Gedanke ist, nicht ständig auf das Handy zu schauen oder schauen zu können. Vielleicht muss sich die eine oder der andere erst an diesen Gedanken gewöhnen. Der Leitgedanke eines Schutzraumes und die Praktikabilität der Regelungen ermöglichen uns allen, dies gemeinsam verbindlich umzusetzen.
Herzliche Grüße
Dr. Thomas Eggers, OStD
Schulleiter