In unserer digitalisierten Welt verbringen bereits Kinder im Grundschulalter und viele Kindergartenkinder immer mehr Zeit mit ihrem Handy oder Tablet. Sie sind nicht nur einer zunehmenden Reizüberflutung ausgesetzt, sondern darüber hinaus auch – zumal im jungen Alter – gefährdet durch die Verbreitung von Gewaltvideos, Propaganda von Extremisten oder belastet durch z. B. Mobbing. … Wir wollen daher, dass unsere Schulen einen Schutzraum schaffen für Kinder und Jugendliche, in dem sie sich auf das Lernen konzentrieren können. Hierzu gehört selbstverständlich auch die im Unterricht durch eine Lehrkraft angeleitete Nutzung und Einübung in die Arbeit mit digitalen Medien, jedoch eindeutig nicht die private Nutzung begleitend zum Unterricht und in den Pausen, die zur Erholung dienen sollen.

MBWFK, Rahmenkonzept Schuljahr 2023/24 …, S. 16


Die Schulkonferenz hat daher die Haus- und Pausenordnung um Folgendes ergänzt:

Moderne Kommunikationsmittel gehören zum Alltag, ihre Benutzung in der Schule unterliegt jedoch Regeln:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Nutzung von Mobile Devices auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Sowohl in den Pausen als auch im Unterricht dürfen digitale Geräte nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.
  • Für die Klassenstufen 11 – 13 ist die Nutzung von Mobile Devices im Oberstufenbereich im Erdgeschoss, in der Oberstufenbibliothek und ggf. in einem zusätzlichen für die Nutzung ausgewiesenen Bereich gestattet.
  • Für Tablets, Handys, MP3-Player, Smartphones, Smartwatches o. Ä. gilt im Unterricht grundsätzlich ein Nutzungsverbot. Sie dürfen nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft verwendet werden.
  • Für jede Nutzung gilt: Digitale Geräte dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Es ist verboten, Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern, von Lehrkräften, dem Schulpersonal oder dem Schulgeschehen zu machen, insbesondere verboten ist das Einstellen von Fotos oder Material aus dem Schulgeschehen ins Internet. Verstöße werden geahndet. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Wenn gegen die Regeln verstoßen wird, gilt bei Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Einbehalten des Smartphones o. Ä. ist bei wiederholtem Verstoß zulässig.

Diese Regeln differenzieren also zwischen der Sek. I und der Oberstufe. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 nutzen ihre privaten Endgeräte in ihren speziellen Räumen und Bereichen, wie z. B. dem Oberstufenbereich der Cafeteria oder der OS-Bibliothek. Dies ist auf Zeiten außerhalb ihres eigenen Unterrichtes bezogen. Eine unterrichtliche Nutzung privater Endgeräte zum Lernen unterliegt nun einer Nutzungsordnung, die durch Unterschrift anzuerkennen ist.

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nutzen ihre privaten Endgeräte während der Schulzeiten nicht zu privaten Zwecken. Wenn Smartphones o. Ä. mitgebracht werden, sind diese auszuschalten und werden zu Beginn der ersten Stunde im Klassenverband in einer gesicherten Handy-Box abgelegt, die anschließend von der Lehrkraft im Lehrerzimmer abgestellt wird. Am Ende der letzten gemeinsamen Unterrichtsstunde einer Klasse werden die Smartphones wieder ausgegeben. So wird es uns allen gelingen, die Konzentration im Unterricht ausschließlich dem Unterricht zuzuwenden und die Pausen zur Erholung, für Gespräche und zum Toben zu nutzen. Smartphones, die eingeschaltet in der Hosentasche oder im Rucksack liegen, lenken ab und verhindern den Schutzraum Schule.


FAQs zur Smartphone-Nutzung an unserer Schule

Ist das Einsammeln von Smartphones gesetzlich erlaubt?

Wer hat die neuen Regelungen zur Nutzung von privaten Smartphones an unserer Schule entschieden?

Gibt es eine Grundlage für diese neue Regelung zur privaten Nutzung von digitalen Endgeräten?

Was mache ich, wenn ich zu Hause anrufen muss?

Was passiert, wenn ich mein Smartphone nicht in die Box lege?

Wie wird sichergestellt, dass ich das richtige Smartphone aus der Box zurückerhalte?

Was mache ich mit meinem Smartphone, wenn ich wegen eines Termins später zum Unterricht komme oder früher gehen muss?

Was passiert an Eventtagen außerhalb des regulären Unterrichts (Klassenfahrten, Wandertage, BJS, Projekttage)?

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Schülerin oder einen Schüler bei der Nutzung eines Smartphones beobachte?

Was mache ich mit meinem Smartphone, wenn ich zu Unterrichtsbeginn EVA (im Schulgebäude) habe?

Was passiert mit dem Smartphone, wenn ein Feueralarm, Bombenalarm oder Katastrophenalarm stattfindet?

Wie haben die Schülerinnen und Schüler vor 40 Jahren die Schule überlebt?