In unserer digitalisierten Welt verbringen bereits Kinder im Grundschulalter und viele Kindergartenkinder immer mehr Zeit mit ihrem Handy oder Tablet. Sie sind nicht nur einer zunehmenden Reizüberflutung ausgesetzt, sondern darüber hinaus auch – zumal im jungen Alter – gefährdet durch die Verbreitung von Gewaltvideos, Propaganda von Extremisten oder belastet durch z. B. Mobbing. … Wir wollen daher, dass unsere Schulen einen Schutzraum schaffen für Kinder und Jugendliche, in dem sie sich auf das Lernen konzentrieren können. Hierzu gehört selbstverständlich auch die im Unterricht durch eine Lehrkraft angeleitete Nutzung und Einübung in die Arbeit mit digitalen Medien, jedoch eindeutig nicht die private Nutzung begleitend zum Unterricht und in den Pausen, die zur Erholung dienen sollen.
MBWFK, Rahmenkonzept Schuljahr 2023/24 …, S. 16
Die Schulkonferenz hat daher die Haus- und Pausenordnung um Folgendes ergänzt:
Moderne Kommunikationsmittel gehören zum Alltag, ihre Benutzung in der Schule unterliegt jedoch Regeln:
- Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Nutzung von Mobile Devices auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Sowohl in den Pausen als auch im Unterricht dürfen digitale Geräte nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Für die Klassenstufen 11 – 13 ist die Nutzung von Mobile Devices im Oberstufenbereich im Erdgeschoss, in der Oberstufenbibliothek und ggf. in einem zusätzlichen für die Nutzung ausgewiesenen Bereich gestattet.
- Für Tablets, Handys, MP3-Player, Smartphones, Smartwatches o. Ä. gilt im Unterricht grundsätzlich ein Nutzungsverbot. Sie dürfen nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft verwendet werden.
- Für jede Nutzung gilt: Digitale Geräte dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Es ist verboten, Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern, von Lehrkräften, dem Schulpersonal oder dem Schulgeschehen zu machen, insbesondere verboten ist das Einstellen von Fotos oder Material aus dem Schulgeschehen ins Internet. Verstöße werden geahndet. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Wenn gegen die Regeln verstoßen wird, gilt bei Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Einbehalten des Smartphones o. Ä. ist bei wiederholtem Verstoß zulässig.
Diese Regeln differenzieren also zwischen der Sek. I und der Oberstufe. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 nutzen ihre privaten Endgeräte in ihren speziellen Räumen und Bereichen, wie z. B. dem Oberstufenbereich der Cafeteria oder der OS-Bibliothek. Dies ist auf Zeiten außerhalb ihres eigenen Unterrichtes bezogen. Eine unterrichtliche Nutzung privater Endgeräte zum Lernen unterliegt nun einer Nutzungsordnung, die durch Unterschrift anzuerkennen ist.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nutzen ihre privaten Endgeräte während der Schulzeiten nicht zu privaten Zwecken. Wenn Smartphones o. Ä. mitgebracht werden, sind diese auszuschalten und werden zu Beginn der ersten Stunde im Klassenverband in einer gesicherten Handy-Box abgelegt, die anschließend von der Lehrkraft im Lehrerzimmer abgestellt wird. Am Ende der letzten gemeinsamen Unterrichtsstunde einer Klasse werden die Smartphones wieder ausgegeben. So wird es uns allen gelingen, die Konzentration im Unterricht ausschließlich dem Unterricht zuzuwenden und die Pausen zur Erholung, für Gespräche und zum Toben zu nutzen. Smartphones, die eingeschaltet in der Hosentasche oder im Rucksack liegen, lenken ab und verhindern den Schutzraum Schule.
FAQs zur Smartphone-Nutzung an unserer Schule
Ist das Einsammeln von Smartphones gesetzlich erlaubt?
Ja. Zum einen bringen die Schülerinnen und Schüler Smartphones u. Ä. freiwillig mit in die Schule, der Einsatz im Unterricht ist nicht zwingend erforderlich. Zum anderen kann die Schule jederzeit organisatorische Maßnahmen festlegen, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, einen Beschluss der Schulkonferenz umzusetzen oder um auf problematisches Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers zu reagieren. In diesem Fall setzen wir einen Schulkonferenzbeschluss durch geeignete organisatorische Maßnahmen um.
Wer hat die neuen Regelungen zur Nutzung von privaten Smartphones an unserer Schule entschieden?
Die Schulkonferenz unserer Schule hat am 05.12.2023 eine Neuregelung der Nutzung privater digitaler Endgeräte beschlossen. Die Schulkonferenz ist hierfür das laut Schulgesetz zuständige Gremium. In ihr arbeiten jeweils 10 Schülerinnen und Schüler, 10 Eltern und 10 Lehrkräfte zusammen. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst; so auch in diesem Fall. Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind bindend, da sie das höchste beschlussfähige Organ der Schule ist. Ihre Beschlüsse müssen, sofern sie rechtmäßig sind, umgesetzt werden.
Gibt es eine Grundlage für diese neue Regelung zur privaten Nutzung von digitalen Endgeräten?
Das Bildungsministerium hatte für das Schuljahr 2023/24 in einem Rahmenkonzept Vorgaben und einen Auftrag formuliert (s. o.).
Was mache ich, wenn ich zu Hause anrufen muss?
Wenn ich meine Eltern anrufen oder einen anderen sehr wichtigen Anruf tätigen muss, darf ich jederzeit kostenfrei das Telefon im Sekretariat nutzen. Frau Reinholdt hilft gern dabei.
Was passiert, wenn ich mein Smartphone nicht in die Box lege?
Der Beschluss der neuen Haus- und Pausenordnung sowie die erforderlichen Maßnahmen zu dessen Umsetzung sind bindend für jede/n einzelnen und uns alle. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln werden entsprechend dem Schulgesetz pädagogische und Ordnungsmaßnahmen folgen. Wichtiger als Verstöße und entsprechende Sanktionen ist es, sich mit dem Sinn von Schulkonferenzbeschlüssen und diesen neuen Regelungen zur Nicht-Nutzung privater Endgeräte zu privaten Zwecken während der Schulzeit auseinanderzusetzen.
Wie wird sichergestellt, dass ich das richtige Smartphone aus der Box zurückerhalte?
Bei der Abgabe erhält jede/r SuS eine Slotkarte. Die Fachnummer richtet sich nach der alphabetischen Reihenfolge der Klasse entsprechend der Klassenliste. Insofern muss man die Slotkarte sicher verwahren.
Was mache ich mit meinem Smartphone, wenn ich wegen eines Termins später zum Unterricht komme oder früher gehen muss?
Es kann in Ausnahmen dazu kommen, dass eine Schülerin / ein Schüler den Unterricht erst verspätet besucht oder früher verlassen muss, z. B. wegen eines Arztbesuches. Im Fall der Verspätung übernimmt die gerade unterrichtende Lehrkraft den Nach-Transport in die Box. Im Fall eines früheren Verlassens bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, wie z. B. das Holen des Smartphones durch die Lehrkraft, das Tauschen der Slotkarte gegen das private Smartphone oder, sofern bereits vor der Stunde absehbar, der proaktive Tausch der Slotkarte gegen das Smartphone vor der Stunde. In jedem Fall bleibt aber die Überlegung, gerade an einem solchen Tag auf die Mitnahme des Smartphones zu verzichten oder bereits vorher mit der Klassenleitung eine individuelle Lösung zu vereinbaren.
Was passiert an Eventtagen außerhalb des regulären Unterrichts (Klassenfahrten, Wandertage, BJS, Projekttage)?
Hierfür werden individuelle Lösungen durch die jeweils Beteiligten gefunden und kommuniziert. Auf Klassenfahrten ist i. d. R. die Mitnahmen von Smartphones usw. untersagt. An Wander- und Projekttagen kann die Mitnahme sinnvoll sein, die Nutzung unterliegt ggf. Einschränkungen.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Schülerin oder einen Schüler bei der Nutzung eines Smartphones beobachte?
Wie immer im Leben, ist die direkte Ansprache der ehrlichste Weg für alle. Natürlich gehört ein wenig Mut dazu. In jedem Fall kann ich eine Lehrkraft auf einen Verstoß aufmerksam machen.
Was mache ich mit meinem Smartphone, wenn ich zu Unterrichtsbeginn EVA (im Schulgebäude) habe?
Für EVA-Phasen werden Aufgaben auf verschiedenen Wegen bereitgestellt, z. B. als Arbeitsauftrag oder Lernmaterial, das dann im Sekretariat zur Abholung bereitliegt oder es ist bereits in der vorhergehenden Stunde den Schülerinnen und Schülern der Klasse mitgeteilt worden. Wenn dieses digital erfolgt, soll es auf einem speziellen Bildschirm angezeigt werden. Wenn es spezielle Anforderungen gibt, wird die stellvertretende Schulleitung in jedem Einzelfall Lösungen zur Nutzung digitaler Endgeräte mit den Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Lerngruppe finden, da es sich ja nicht um einen privaten Zweck handelt, sondern um das Lernen, also unsere gemeinsame Aufgabe.
Was passiert mit dem Smartphone, wenn ein Feueralarm, Bombenalarm oder Katastrophenalarm stattfindet?
In jedem Fall sind die Smartphones diebstahlsicher aufbewahrt.
Wie haben die Schülerinnen und Schüler vor 40 Jahren die Schule überlebt?
Gute Frage, diese Information lässt sich googlen …