Mal ganz grundsätzlich:
Wir haben uns immer ganz eindeutig als ein G9-Gymnasium verstanden, auch in den Zeiten, in denen sehr viele das ganz anders gesehen haben.
Wir stellen erfreut fest, dass mittlerweile fast alle Gymnasien das so sehen wie wir.
Die Mittelstufe profitiert von dieser frühen Entscheidung, denn schon jetzt besteht sie bei uns aus den Jahrgängen 7-10.
Alle Jahrgänge haben 4 Jahre Zeit, während in den anderen Gymnasien G9 erst langsam hochwächst und die Mittelstufe nur aus 3 Jahrgängen besteht.
Gerade die Mittelstufe braucht aber Zeit, um Potenziale entfalten zu können, um mehr zu lernen, um in Ruhe zu arbeiten und die Irrungen und Wirrungen in diesen Jahrgangsstufen ohne Zeitdruck aushalten zu können.
Wir begleiten unsere Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg.
Schwerpunkte unserer Arbeit:
- Beratung von Schülern und Schülerinnen, von Eltern und Lehrkräften
- konzeptionelle Arbeit
- Aufnahmegespräche
- Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Zeugniskonferenzen
- Schulverwaltung: Erstellung von Zeugnissen, Förderangeboten, Lernplänen
- uva.
Wann immer Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter:
telefonisch unter 04521/792531 oder über das Sekretariat
In einem persönlichen Gespräch lassen sich Fragen am besten klären, wenn Sie sich aber schon vorab informieren wollen, dann verweisen wir auf die Schulartverordnung Gymnasien = SAVOGym). Sie ist die Grundlage unserer Arbeit und ist hier nachzulesen: SAVOGym
Zusätzlich haben wir Ihnen eine FAQ-Liste erstellt:
Wie ist das mit der Stundentafel?
Über die Anzahl der zu erteilenden Stunden
entscheidet die Landesregierung durch Verordnungen. Mittlerweile gilt eine
Kontingentstundentafel. Die vorgegebene Stundenzahl für die Jahrgangsstufen
7-10:
Deutsch: 16 Stunden,
Mathematik: 14,
1. Fremdsprache (Englisch): 13,
2. Fremdsprache (Latein oder Französisch): 15,
Naturwissenschaften (Bio, Physik, Chemie): 18,
Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geografie, Wirtschaft/Politik,
Religion): 19,
ästhetische Bildung, Sport (Kunst/Musik, Sport):20,
Wahlpflichtbereich: 6-8 Stunden.
Gesamtstundenzahl 121-123.
Wie ist das mit den Leistungsnachweisen?
Eine Übersicht über die Leistungsnachweise finden Sie hier als PDF-Dokument .
Welche Abschlüsse werden erworben?
Der Abschluss an einem Gymnasium ist natürlich das
Abitur. In der Mittelstufe erwirbt man durch Versetzung von der 9. in die
10.Klasse den Ersten allgemeinbildenden Abschluss, durch die Versetzung in die
11. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss erreicht. Zeugnisse über diese
Abschlüsse werden nur ausgestellt, wenn die Schullaufbahn nicht fortgesetzt
werden soll, also keine höheren Abschlüsse erreicht werden können.
In der Mittelstufe kann man nicht mehr „sitzenbleiben“ – stimmt das wirklich?
Nein, mittlerweile stimmt es nicht mehr. In allen Jahrgangsstufen kann die Klassenkonferenz den Aufstieg/die Versetzung, einen Vorbehalt oder die Nichtversetzung beschließen. Die genauen Bedingungen finden Sie unserer Schulartverordnung ( SAVOGym , vgl. oben).
Was sind eigentlich Schullaufbahnberatungsgespräche?
Ein Aufsteigen oder eine Versetzung mit Vorbehalt kann – genauso wie eine Nichtversetzung – im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Wir halten sie aber eher für Notfalllösungen, deshalb laden wir Sie als Eltern mit Ihrem Kind zu Gesprächen ein, informieren rechtzeitig und versuchen mit Ihnen gemeinsam sinnvolle Lösungen zu finden.
Besonders am Ende der 9. Klasse beraten wir sehr sorgfältig, wie die schulische Laufbahn am sinnvollsten fortgesetzt werden kann.
Was sind pädagogische Konferenzen
(=Zwischenkonferenzen)?
Um die Situation in unseren Klassen besprechen zu
können, führen wir neben den regulären Klassenkonferenzen zum Halbjahr und zum
Ende des Schuljahres pädagogische Konferenzen (=Zwischenkonferenzen) im Herbst
und im Frühjahr durch. Bei akuten Problemen kann außerdem jederzeit eine Klassenkonferenz
einberufen werden.
„Kopfnoten“?
Die Zeugnisverordnung sieht vor, dass im Zeugnis
anstelle der Kopfnoten „die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von
Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement“ (Zeugnisverordnung §
7,1) und „die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit“ zu berücksichtigen
sind. Wir haben uns – gemeinsam mit der Voss-Schule – für eine tabellarische
Darstellung entschieden. Die jeweilige Klassenleitung macht einen entsprechenden
Vorschlag, die Fachlehrkräfte ergänzen oder stimmen zu. Bei strittigen Fällen
entscheidet die Klassenkonferenz. In Abgangs- und Abschlusszeugnissen entfällt
dieser Bereich.
Fördern?
Wir führen Extraschichten in einigen Kernfächern
zusätzlich zum regulären Unterricht durch, um Defizite aufzuarbeiten. Diese
Stunden werden jeweils im Stundenplan der Klassen ausgewiesen. Der Besuch
dieser Extraschichten ist vorrangig für die Schülerinnen und Schüler
vorgesehen, die Leistungsprobleme haben. Eine Teilnahme weiterer Schülerinnen
und Schüler aus der Mittelstufe ist nach Rücksprache mit der jeweiligen
Lehrkraft möglich.
Schulwechsel?
Die Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftsschulen ist
sehr konstruktiv. Sie bieten einzelnen Schülern und Schülerinnen nach einem
Schulwechsel eine Chance, neu durchzustarten. Über die Aufnahme entscheidet
jeweils die Schulleitung der aufnehmenden Schule. Besonders nach der 9. Klasse
kann ein Wechsel sehr sinnvoll sein.
Maßnahmen bei Erziehungskonflikten?
Wir bemühen uns immer, einvernehmliche Regelungen zu
erreichen. Es ist aber manchmal erforderlich, klare Grenzen zu setzen, wenn
Gespräche, Ermahnungen, Missbilligungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis
geführt haben. Die entsprechenden Regelungen finden Sie im Schulgesetz §25.
Neuaufnahme?
Wir freuen uns über das große Interesse an unserer
Schule. Neue Schüler nehmen wir gerne auf, wenn die Klassenstärken es zulassen.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. Diese Entscheidung wird
vorbereitet durch ein Aufnahmegespräch mit dem Mittelstufenleiter. Bei
entsprechendem Interesse vereinbaren Sie bitte über unser Sekretariat einen
Termin. Bedenken Sie bitte, dass ein Wechsel von einem Gymnasium auf ein
anderes nicht unbedingt alle Probleme löst. Wenn Konflikte hinter einem
Wechselwunsch stehen, sollten diese zunächst an der alten Schule bearbeitet
werden.
Übergang von der Mittel- in die Oberstufe?
Mit der Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe
erreichen die Schüler den Mittleren Schulabschluss, gleichzeitig erwerben sie
damit die Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe. Die Oberstufe
ist in Profilen organisiert. Eine Übersicht über die Profile an unserer Schule
finden Sie im Bereich Oberstufe.
Beim Übergang in die Oberstufe sind wir gerne behilflich. Für alle Fragen, die
mit der Versetzung und oder dem MSA zu tun haben, ist die Mittelstufenleitung
zuständig. Für Fragen zu den Profilen, zur Organisation der Oberstufe, zu
Auslandsaufenthalten hilft Ihnen die Oberstufenleitung weiter.
Letzte Bearbeitung Februar 2021